Softwarebezogene Erfindungen sind ein integraler Bestandteil des heutigen Patentsystems. Im Lauf der letzten Jahre haben sich die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Softwarepatente weiterentwickelt. Es ist jetzt möglich, Patente für verschiedene Arten von Software-Erfindungen zu erhalten. In diesem Zusammenhang gibt es die Möglichkeit, Algorithmen, z. B. neuronale Netze, Steuertechniken und low-level signal processing zu schützen.
Die Herausforderung besteht darin, ausreichende Details zur Interaktion der Algorithmen mit der zugrunde liegenden Hardware aufzuzeigen. Am anderen Ende des Spektrums können ebenfalls Patente für Softwareanwendungen oder anwendungsfallbezogene Erfindungen erlangt werden.
Beispiele umfassen Big Data-Verarbeitung in verschiedenen Technologiebereichen, Bildverarbeitung, z. B. in medizinischen oder optischen Anwendungen, und die Anwendung verteilter Software beim Cloud Computing oder in Blockchains.
KRAUS & LEDERER hat umfassende Expertise in diesem Gebiet aufgebaut, so dass unsere Mandanten sich auf unseren Rat zur Schutzerlangung von Erfindungen im Gebiet der Informationstechnologie und Software verlassen können.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung unter anderem in folgenden Bereichen: maschinelles Lernen, Klassifikatoren und Objekterkennung in künstlicher Intelligenz (KI), allgemeine Datenverarbeitung auf GPUs, ASICS, FPGAs, Kontrolltheorie, Sprach- und Kanalcodierung, Datenverarbeitung in bildgebenden Anwendungen wie digitaler Mikroskopie, Telekommunikation einschließlich 3GPP, DSL, Wi-Fi, etc..
Die Teammitglieder dieses technischen Bereichs verfügen über besondere Fachkenntnisse in den Bereichen Software und Telekommunikation. Wir bieten juristische Unterstützung in allen Bereichen der Informationstechnologie und Software.
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